Helfen Sie sich selbst oder anderen mit dem Oö StromsparProjekt

  • Haben Sie selbst zu hohe Stromkosten und zu alte Elektrogeräte, die zu viel Strom verbrauchen? Sie können sich aber die Anschaffung modernerer, stromsparender Geräte nicht leisten?
  • Kennen Sie jemanden in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis, der vor solchen Probleme stehen könnte?
  • Das Land Oberösterreich bietet Ihnen eine kostenlose Energieberatung und Förderung für energieeffiziente Elektrogeräte an.

Mit der OÖ Stromsparaktion Energiekosten sparen

Die Energiekosten steigen laufend und vor allem einkommensschwache Haushalte verwenden häufig alte Heiz- und sonstige Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen. Weil das nötige Geld für die Anschaffung neuer und energiesparender Elektrogeräte fehlt, haben gerade diese Haushalte oft überdurchschnittlich hohe Stromverbräuche.

Informationsblatt StromsparProjekt, Download pdfViele oberösterreichische Haushalte sind von Energiearmut betroffen. Das sind häufig Menschen, die einen Heizkostenzuschuss bzw. die Mindestsicherung beziehen, die von der Rundfunkgebühr bzw. der Ökostrompauschale befreit sind. Derzeit sind das in Oberösterreich etwa 40.000 Haushalte.

Der Heizkostenzuschuss trägt kurzfristig zur Entlastung des Haushaltsbudgets bei, der von alten Elektrogeräten verursachten hohen Stromverbrauch und die damit verbundenen hohen Kosten sind aber ein langfristiges Problem.

Nach einem Testprojekt im Bezirk Urfahr-Umgebung wird diese Stromsparaktion nun auf die Bezirke Braunau, Freistadt und Linz-Land ausgedehnt. Umgesetzt wird das Projekt vom OÖ Energiesparverband, den Bezirkshauptmannschaften, den Gemeinden, den Sozialinitiativen und dem Stromhändler ENAMO.

Produktunabhängige Energieberatung

Teilnehmende Haushalte bekommen eine kostenlose und individuelle Energie beratung durch den OÖ Energiesparverband mit maßgeschneiderten Tipps, wie mit organisatorischen Maßnahmen - also ohne eigene Investitionen - Energiekosten gesenkt werden können. Zusätzlich gibt es ein kostenloses "Soforthilfepaket" mit schaltbaren Steckerleisten, LEDs und ähnlichen Stromspar-Helfern.

Landesförderung für Tausch von Elektrogeräten

Wird bei der Energieberatung ein entsprechender Bedarf festgestellt, gibt es pro Haushalt für den Austausch eines Elektrogerätes auf ein effizientes Neugerät (Kühlgerät, Gefriergerät, Waschmaschine) eine Landesförderung von bis zu maximal 250 Euro. Ein Gutschein des Stromhändlers ENAMO ist zusätzlich zur Landesförderung ebenfalls möglich.

Wie ist der Projektablauf?

Alle Menschen, die einen Heizkostenzuschuss bzw. die Mindestsicherung beziehen bzw. die von der Rundfunkgebühr bzw. der Ökostrompauschale befreit sind und in den Bezirken Braunau, Freistadt oder Linz-Land wohnen, können direkt oder über Sozialorganisationen, Gemeinden usw. die kostenfreie Energieberatung anfordern.

OÖ Energiesparverband, Stichwort "Stromsparaktion"
Telefon +43 (732) 7720 #14860) oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der OÖ Energiesparverband wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Wird bei der produktneutralen Energieberatung eine Gerät indentifiziert, das ausgetauscht werden sollte, können Sie gemeinsam mit dem Berater ein Förderformular für ein Neugerät ausfüllen. Der Energieberater übermittelt das Formular direkt an die Förderstelle.

Elektrogerätetausch

1) Der/die BeratungskundIn erhält vom Land Oberösterreich,Abteilung Umweltschutz, eine Förderzusage und das Auszahlungsformular.

2) Der/die BeratungskundIn kauft ein entsprechendes neues Gerät und lässt sich den Kauf vom Händler bestätigen.

  • Kühl/Gefriergerät mindestens Energieeffizienzklasse A++
  • Waschmaschine A+++)

3) Die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgeräts ist auf dem Auszahlungsformular vom Händler oder durch ein Altstoffsammelzentrum zu bestätigen.
4) Das ausgefüllte Auszahlungsformular an das Amt der Oö Landesregierung, Abteilung Umweltschutz senden.
5) Der Förderbetrag wird ausbezahlt.
6) Das Förderformular muss bis spätestens 30.4.2016 beim OÖ Energiesparverband einlangen, das Auszahlungsformular bis spätestens 30.6.2016.

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Bildnachweis: © pixabay cc0 public domain

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