Vorarlberger Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 und Wohnbeihilferichtlinie 2015

  • Das System von Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe wurde beibehalten.
  • Berechnung und Höhe der Einkommensgrenzen wurde angepasst.
  • Grenzwerte für Primärenergiebedarf wurden teilweise angehoben.
  • Förderung von Mietwohnungen bei Einbau in Bestandsbauten.
  • Weitere Änderungen siehe unten.

Richtlinien wurden geringfügig geändert

Die Detail-Folder Sanieren, Bauen/Kaufen und Wohnbeihilfe enthalten grundlegende Informationen zu allen Förderungsmaßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe. Im Downloadbereich gibt es Broschüren über die Quartiersbetrachtung für größere Wohnanlagen, die Einzugsbegleitung und zur Wohnungsvergabe für integrative Mietwohnanlagen.

Die Richtlinien sind ab 1. Jänner 2015 in Kraft, für Förderungsanträge gilt jeweils das Eingangsdatum beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Detailinformationen zu den Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 und zur Wohnbeihilferichtlinie 2015 stellt das Land Vorarlberg auf der Website bereit.

Info-Center der Wohnbauförderung

Auskunft bekommen Sie auch bei der Telefon Hotline "Info-Center der Wohnbauförderung": 05574 / 511-8080
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8-12 und 13-16 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag)

Links

Wohnbauförderung Land Vorarlberg, Website

Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 veröffentlicht, Website baubook vorarlberg
http://www.baubook.at/vlbg/?SI=2142718956

  • Wohnbauförderungsrichtlinie 2015 privater Neubau, download pdf
  • Wohnbauförderungsrichtlinie 2015 öffentlicher Wohnbau, download pdf
  • Wohnbauförderungsrichtlinie 2015 Wohnhaussanierung, download pdf
  • Wohnungsvergaberichtlinie 2015, download pdf

Wohnbaufibeln 2015, Website Land Vorarlberg
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/weitereinformationen/wohnbaufibeln/wohnbaufibeln2015.htm

Bildnachweis: © pixabay


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