Angebot für begünstigte vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen in Salzburg

  • Derzeit gibt es offene Wohnbaudarlehen in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro.
  • Wer sein Wohnbaudarlehen vorzeitig zurückzahlt, bekommt 10 Prozent Nachlass.
  • Aufgrund der Erfahrungen mit früheren begünstigten Rückzahlungsaktionen rechnet das Land Salzburg mit 25 Millionen Euro Rückfluss.

Vorzeitige Darlehensrückzahlungen sollen Liquidität des Landes verbessern

Alle bis Ende 2013 voll ausgenützten Wohnbaudarlehen für Kauf oder Errichtung von Wohnungen und Häusern können bis 31. März 2016 vorzeitig zurückgezahlt werden.

Unabhängig von der Restlaufzeit gibt es dafür einen Nachlass von zehn Prozent des noch offenen Darlehensbetrages. Bei Sanierungsdarlehen gilt dieses Angebot auch für juristische Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Werden im Begutachtungsverfahren keine wesentlichen Änderungen mehr erforderlich, wird die Verordnung am 1. April 2015 in Kraft treten. Der Verordnungsentwurf kann hier nachgelesen werden, auch die eingelangten Stellungnahmen werden veröffentlicht.

Gemeinden und gemeinnützige Bauträger sollen ebenfalls profitieren

An einer Verordnung für die vorzeitige Rückzahlung von Bauträgern und Gemeinden wird ebenfalls gearbeitet. Dabei werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Land Salzburg und den Darlehensnehmern notwendig, um die Begünstigungen auf die jeweiligen Restlaufzeiten und Darlehenshöhen abzustimmen.

Landesrat Hans Mayr: "Wir haben eine bewusste Trennung zwischen privaten Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern einerseits und Gemeinden sowie Gemeinnützigen Bauvereinigungen andererseits vorgenommen, um in einem zweiten Schritt bei Mietwohnungen auch das Thema Mietensenkung bei älteren Beständen berücksichtigen zu können."

Fazit: Wer hat, dem wird gegeben

Das Land Salzburg erkennt im Bemühen um Verbesserung seiner Liquidität scheinbar soziale Aspekte der Förderungspolitik nicht. Die Feststellung „... Die Begünstigungen sind von der jeweiligen Einkommenshöhe unabhängig ...“ im Verordnungsentwurf ist gewagt und vor allem nicht notwendig.

Sprachlich ist der Hinweis zwar nicht falsch, faktisch aber werden natürlich besserverdienende DarlehensnehmerInnen begünstigt: Nur sie konnten aus ihrem Einkommen Reserven für die nunmehrige begünstigte vorzeitige Rückzahlung bilden. GeringverdienerInnen werden weiterhin ihre derzeit teureren Darlehen bedienen müssen.

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Bildnachweis: © and salzburg (pressekonferenz der salzburger landesregierung zur reform der wohnbauförderung. foto: franz neumayr. lmz)

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