Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen" der AK Kärnten

  • Zinsenloses AK-Wohnbaudarlehen für Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.
  • Voraussetzungen: 35. Lebensjahr noch nicht vollendet und
  • seit mindestens sechs Monaten umlagepflichtiges Mitglied der AK Kärnten.

AK Kärnten-Wohnbaudarlehen „Junges Wohnen"

Mit dem Wohnbaudarlehen "Junges Wohnen" will die Arbeiterkammer Kärnten jungen Menschen die Gründung ihres ersten eigenen Haushaltes erleichtern.

Und das Echo beweist, wie richtig und wichtig diese Unterstützung ist. Bis Ende Oktober vergangenen Jahres wurden bereits 557.000 Euro zinsenlose Darlehen an 179 junge KärntnerInnen ausbezahlt. Das sind im Schnitt 3.111 Euro pro AntragstellerIn.

Voraussetzungen und Rückzahlung

Wer seit mindestens sechs Monaten AK-Mitglied und nicht älter als 35 Jahre ist, kann das zinsenlose Darlehen in Höhe von 3.000 Euro für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung beantragen. AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen bekommen pro Kind 500 Euro zusätzlich. Die Rückzahlungsrate beträgt monatlich nur 50 Euro.

Information und Antragsformular

Links

"Junges Wohnen" ist gefragt, Bericht AK Kärnten

Bildnachweis: © ak kärnten (präsident goach, dr sapetschnig, di raffler)

 

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