Wie viel Zeit ist für die Gebäudereinigung notwendig, wie viel kostet sie?

  • Wollen Sie die Hausbetreuungskosten und Reinigungskosten in der Betriebskostenabrechnung prüfen?
  • Wie lange braucht man überhaupt für die Reinigung eines Hauses, einer Wohnung oder einer Wohnanlage?
  • Sie möchten die Reinigung der Wohnung an einen Professionisten oder eine Person vergeben. Mit wie viel Zeit müssen Sie kalkulieren?

 

Wie viel Zeit müssen Sie für Reinigungsarbeiten einplanen?

Die meisten von uns möchten blitzsaubere Fenster, Böden und Treppenhäuser haben, die Gehwege vor dem Haus sollen sauber sein, Garage und die Grünflächen ebenfalls. Erledigt man diese Hausarbeiten selbst, hat man meist ein gutes Gefühl für den notwendigen Zeitaufwand.

Immer öfter aber werden diese Arbeiten von einer Hausverwaltung durchgeführt und über die Betriebskosten abgerechnet. Oder beauftragen Sie selbst eine Reinigungsfirma oder eine Einzelperson mit dem Reinemachen? Die Marktpreise liegen derzeit übrigens zwischen 16,50 und 22,50 Euro pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Seit heuer gibt es eine gute Hilfe, um die aufgewendete Zeit und die Angemessenheit von Reinigungskosten zu prüfen: Die ÖNORM D 2050 regelt die maximalen Quadratmeter-Leistungen, die ArbeitnehmerInnen bei Reinigungsarbeiten zu erbringen haben.

Dabei wird nach Reinigungsniveaus, Raumflächen und Raumnutzung unterschieden:

sind unterschiedlich zeitaufwendig, genauso wie sich die Reinigung eines selten benutzten Abstellraums wesentlich vom Reinigen eines stark frequentierten Flurs unterscheidet.

Die Zeitangaben dieser ÖNORM D 2050 wurden im Rahmenkollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten verbindlich erklärt.

Kontrollieren Sie die Größe der zu reinigenden Flächen und andere Tipps

Wollen Sie einen Reinigungsauftrag vergeben oder die Position „Reinigung“ einer Betriebskostenabrechnung prüfen, messen Sie unbedingt die Größe der zu reinigenden Flächen selbst nach: Die Erfahrung zeigt, dass bei der Flächenermittlung häufig Fehler gemacht werden.

Wer konsequent sorgfältig prüfen will, liest vorher noch die ÖNORM EN 13549 Reinigungsdienstleistungen - Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme.

Wenn Sie das Gefühl haben, die Reinigungskosten für Ihr Objekt seien zu hoch, prüfen Sie mit den im Artikel vorgestellten Tabellen die Angemessenheit nach.

Für größere Hausgemeinschaften kann es lohnend sein, spezielle Dienstleister mit der Einholung von Angeboten zu beauftragen oder mit der Hausverwaltung die Situation zu besprechen und Einsparungspotential zu suchen. Im Zweifelsfall reden Sie mit Konsumentenschutzorganisationen, beispielsweise bei der Arbeiterkammer.

Die ÖNORM D 2050 regelt maximale Quadratmeter-Leistungen beim Reinigen

Einige Beispiele aus der Tabelle Unterhaltsreinigung in m²-Leistung/Stunde:

 

Art der Unterhaltsreinigung in m²-Leistung/Stunde

Reinigungsbereich

Sichtreinigung

Teilreinigung

Vollreinigung

Treppenhäuser in Wohnhäusern inkl. Gänge

200

140

65

Gehwegreinigung und Grünflächenreinigung in Außenanlagen

1.300

1.000

850

Keller, Archive, Lager

600

300

250

Auszug aus dem Rahmenkollektivvertrag

Die unterschiedlich intensiven Reinigungen am Beispiel Treppenhaus in öffentlichen Gebäuden dargestellt: Die maximale Quadratmeterleistung beträgt bei

  • Sichtreinigung 300 m²/Stunde
  • Teilreinigung 200 m²/Stunde
  • Vollreinigung 140 m²/Stunde.

Nachfolgend ein Überblick über die Definition der im Rahmenkollektivvertrag festgesetzten Reinigungsarten. Den gesamten Vertrag finden Sie auf der Website kollektivvertrag.at.

4.1 Unterhaltsreinigung (UR)

4.1.1 Vollreinigung

Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Vollreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:

  • Müllentleerung,
  • Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
  • Reinigung der Bodenflächen,
  • Reinigung der waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände,
  • Reinigung der Fensterbände und Heizkörper,
  • Reinigung von Türen, Schalter, Steckdosen, Handläufen und Geländern von losen und leicht anhaftenden Verschmutzungen sowie die Entfernung von Spinnweben ohne die Verwendung von Steighilfen.

Nicht inkludiert sind Leistungen, die im Leistungsumfang der Generalreinigung gemäß 4.3 enthalten sind. Leistungen der Vollreinigung gelten für alle Gebäude, Gebäudeteile und andere in 5.1 genannten Reinigungsbereiche. Nach der Vollreinigung dürfen nur Verschmutzungen vorhanden sein, welche nur im Zuge einer Generalreinigung gemäß 4.3 oder Sonderreinigung gemäß 4.4 zu entfernen sind.

4.1.2 Teilreinigung

Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme, bei der vertragsmäßig bestimmte Leistungsarten in einer festgesetzten Reinigungshäufigkeit durchgeführt werden. Bei dieser sind, je nach Beauftragung, Teile der Vollreinigung in zu definierenden Intervallen, abwechselnd ohne Verwendung von Steighilfen durchzuführen. Abweichungen der maximalen Leistung der Vollreinigung zur Teilreinigung aufgrund des verringerten Leistungsumfanges sind plausibel zu erklären. Leistungen der Teilreinigung gelten für alle Gebäude, Gebäudeteile und andere in 5.1 genannten Reinigungsbereiche.
Nach der Teilreinigung dürfen aufgrund der reduzierten Reinigungsleistung und Reinigungsintervalle gegenüber der Vollreinigung sichtbare Verschmutzungen vorhanden sein.

4.1.3 Sichtreinigung

Diese Reinigungsleistung ist eine laufend wiederkehrende Reinigungsmaßnahme. Die Sichtreinigung hat folgende Leistungen zu umfassen:

  • Müllentleerung,
  • Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln,
  • Entfernung von Griffspuren auf Glastüren,
  • Auffüllen von Bedarfs- oder Verbrauchsartikeln sowie
  • Entfernung augenscheinlicher grober Verschmutzungen im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Böden, waagrechten und senkrechten Oberflächen freigeräumter Einrichtungsgegenstände, Fensterbänken und Heizkörpern ohne die Verwendung von Steighilfen.

Diese Reinigungsleistungen gelten für alle Gebäude, Gebäudeteile und andere in 5.1 genannten Reinigungsbereiche. Aufgrund der reduzierten Reinigungsleistung dürfen sichtbare Verschmutzungen vorhanden sein.

Links

Bildnachweis: © morguefile

 

 

Kommentare   

# Sabine 2017-10-09 18:29
Je nach Bürogröße und Verschmutzungsgrad kann so eine Reinigung schon etwas zeitaufwendig sein. Sich selbst um die Reinigung eines Büros zu kümmern kostet zu viel Zeit - und die hat man meistens nicht. Deshalb ist es ratsam, eine professionelle Reinigungsfirma damit zu beauftragen, die einem die mühsame Arbeit abnimmt. Wichtig ist dabei allerdings das Vertrauen. Es sollte sich wirklich um eine seriöse Firma handeln.
# wohnblogAT.info 2017-10-11 15:42
zitiere Sabine:
.......Wichtig ist dabei allerdings das Vertrauen. Es sollte sich wirklich um eine seriöse Firma handeln.


Und wie erkennt ein möglicher Kunde, ob eine Firma seriös ist? Gibt es Qualitätsstandards, die ein Kunde nachprüfen kann?
# Luise 2018-01-11 00:09
Vielen Dank für die Tipps! In unsere Büro, haben wir kein Hausmeister zurzeit. Es liegt auf uns jetzt, alles zu putzen und wir brauchten ein Stundenplan dafür. Sie haben uns sowas klar und deutlich gegeben! Haben Sie noch Tipps für Büroreinigung? Danke!

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