Grundstücke erben oder schenken wird teurer. DiePresse

  • 2015-11-18: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ÖRAK hält die neue Berechnung der Grunderwerbsteuer für höchst kompliziert und für die meisten Objekte werde es teurer.
  • Bisher war der der dreifache Einheitswert Bemessungsgrundlage für die Steuer, in Zukunft ist das der über drei mögliche Berechnungsarten ermittelbare Grundstückswert .
  • Vorgesehen sind drei mögliche Berechnungsmodelle: Ein Pauschalwertmodell, mit Hilfe eines Immopreisspiegels oder mit einem individuellen Gutachten, das aus Kostengründen vermutlich selten genutzt werden dürfte.
  • Für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert wird zukünftig 0,5 Prozent Steuer fällig, für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent und für den Wert über 400.000 Euro 3,5 Prozent.

http://immobilien.diepresse.com/home/oesterreich/4868913/Grundstucke-erben-oder-schenken-wird-teurer-

Links

ticker #wohnblogAt www.wohnblog.at/ticker/523-grundstueckswertverordnung-2016-klaert-aenderungen-zum-grunderwerbsteuergesetz.html

Grunderwerbsteuergesetz 1987 - GrEStG 1987, RIS

Grundstückswertverordnung 2016- GrWV 2016, Bundesministerium für Finanzen

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