energieaktiv - ab April 2015 sind die Energieförderungen des Landes Salzburg neu strukturiert

  • Ab April 2015 sind die Energieförderungen des Landes Salzburg neu strukturiert.
  • Energetische Einzelmaßnahmen werden weiterhin über das Energieressort gefördert, umfangreichere und kombinierte Maßnahmen über die Wohnbauförderung.
  • Eine Produktdatenbank unterstützt mit Produktlisten für Heizkessel und Kollektoren bei der Fördereinreichung.

Änderung der Energieförderungen des Landes Salzburg

Mit der Umstellung der Wohnbauförderung des Landes Salzburg auf ein Zuschlagssystem wurden ab April 2015 auch die Energieförderungen geändert.

Das Energieressort des Landes fördert Einzelmaßnahmen in der Energie- und Heiztechnik. Für umfassendere Sanierungen mit mehreren Maßnahmen gleichzeitig ist die Sanierungsförderung im Rahmen der Wohnbauförderung zuständig, dafür ist auch ein Energieausweis erforderlich.

Wer kann welche Förderungen bekommen?

Förderungen können private EigentümerInnen von Einzel- oder Doppelwohnhäusern, Reihenhäusern oder Bauerhäusern im Bundesland Salzburg bekommen. Einzelförderungen des Landes können auch mit dem Sanierungsscheck des Bundes oder mit Gemeindeförderungen kombiniert werden. Sonstige Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Energieberatung

Bei einigen Maßnahmen werden 100 Euro Zuschlag ausbezahlt, wenn Sie die kostenlose Energieberatung des Landes Salzburg beanspruchen: Sie sollten daher diese produktneutrale Energieberatung jedenfalls nutzen, auch wenn sie für eine bestimmte Förderung nicht ausdrücklich verlangt wird. Mit einer Energieberatung bekommen Sie die Sicherheit, eine fachlich richtige Investitionsentscheidung zu treffen.

Hier können Sie sich sofort anmelden: Onlineformular für die kostenfreie Energieberatung des Landes Salzburg. Telefonische Informationen unter +43 (662) 8042-3151.

Energieausweis

Für einige förderbare Maßnahmen ist die Vorlage des Energieausweises nicht erforderlich, trotzdem ist es sinnvoll, den energetischen Zustand seines Bauobjektes zu kennen. Möglicherweise kommt beim Erstellen des Energieausweises heraus, dass statt der von Ihnen geplanten Maßnahme eine andere sinnvoller wäre. Beispielsweise statt des geplanten Heizungstausches lieber zuerst Fenster tauschen, die Umwälzpumpe erneuern oder Ähnliches.

Außerdem wird die Erstellung eines Energieausweises von den meisten Gemeinden zusätzlich gefördert. In der Energieregion Salzburger Seenland etwa zahlen die Gemeinden 150 Euro dazu, das ist bereits ein Drittel oder die Hälfte der Kosten.

Einige Fördersätze

  • Thermischen Solaranlagen: 1 - 7 m²: € 300,- pro m²; 8 - 14 m²: € 150,- pro m²; 15 - 21 m²: € 75,- pro m²
  • Photovoltaik-Anlagen am Gebäude bis max. 3 kWp: € 600,- pro kWp, nachgeführte Anlagen bis max. 2 kWp: € 900,- pro kWp
  • Pelletsheizungen: € 3.000,-
  • Hackgutheizungen: € 4.500,-
  • Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher: € 2.600,-
  • Fernwärmeanschluss Bioenergie: € 2.000,-
  • Mikronetze ohne Fremdverkauf (Versorgung eigener Objekte): € 2.000,- pro Anschluss
  • Errichtung von Wärmepumpen: € 2.000,-

Thermische Solaranlagen können mit Photovolatik-Anlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen kombiniert werden.

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Bildnachweis: © dispotech.info

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