NÖ Handwerkerbonus 2018: Bis zu 600 Euro Zuschuss zu Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an privaten Wohnungen und Eigenheimen

Das Land Niederösterreich stellt 3,5 Millionen Euro für den NÖ Handwerkerbonus 2018 bereit. Damit werden Arbeitsleistungen für Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern gefördert.

Sie als Mieter oder Eigentümer können den Handwerkerbonus ab sofort bis spätestens zum Jahresende beantragen. Warten Sie aber nicht zu lange: Vollständig ausgefüllte Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bei der NÖ Wohnbauförderung bearbeitet. Die Aktion endet, wenn die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.

Das können Sie in diesem Beitrag lesen:

Ab sofort können Sie den NÖ Handwerkerbonus 2018 beantragen.
Broschüre NÖ Handwerkerbonus 2018 als [PDF] downloaden.

Wie wird gefördert?

Sie bekommen einmalig einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Arbeitsleistungs- und Anfahrtskosten exklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 600 Euro pro Förderobjekt. Die förderfähigen Arbeitsleistungs- und Anfahrtskosten müssen mindestens 200 Euro ohne Mehrwertsteuer betragen, das entspricht einer Mindestförderung von 40 Euro.

Das Förderobjekt muss in Niederösterreich stehen und die Arbeiten müssen von einem niederösterreichischen Gewerbebetrieb ausgeführt werden. Materialkosten werden nicht gefördert, die Arbeitsleistungs- und eventuelle Anfahrtskosten müssen auf der Rechnung klar ersichtlich sein.

Die Förderung ist nicht mit anderen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen der NÖ Wohnbauförderung kombinierbar.

Welche Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten werden gefördert?

  • Erneuerung von Wandanstrichen und Tapeten
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung
  • Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Austausch von Innentüren samt Türstöcken
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Erneuerung der gesamten Wasserinstallation
  • Erneuerung von Stiegen samt Geländer
  • Erneuerung der Einbauküche
  • Elektroinstallationen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung (z.B. Hausschwamm, Holzwurm)
  • Verlegung von Boden- und Wandfliesen
  • Vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnhäusern.

Was mit dem NÖ Handwerkerbonus 2018 nicht gefördert wird

Neubauten, jede Art von Erweiterungsarbeiten (Aufbauten, Zubauten), Außenanlagen, Gartengestaltung, Zufahrten, Nebenräume außerhalb der Wohneinheit, Kehrarbeiten an Kaminen, Einbau und Austausch von fossilen Heizkesseln, das Erstellen von Energieausweisen, Ablesedienste für Verbrauchszähler (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme), Möbel und Möbelrestaurierungen, Haushaltsgeräte aller Art, Poolreinigung.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung

  • Das baurechtlich fertiggestellte Förderobjekt muss eine Wohnung, ein Eigenheim oder Reihenhaus in Niederösterreich sein.
  • Das Förderobjekt muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Die gesamte Arbeitsleistung (Beginn und Ende) wird 2018 von einem befugten Unternehmen mit Sitz in Niederösterreich erbracht.

Die Rechnung muss folgende Merkmale aufweisen

  • Rechnung ist auf FörderwerberIn ausgestellt.
  • Adresse des Förderobjektes,
  • genauer Zeitraum der Leistungserbringung und
  • Arbeitsleistungs- und eventuelle Anfahrtskosten sind eindeutig ersichtlich.

Wie ist der Förderantrag zu stellen?

Der Antrag kann von einer natürlichen Person (MieterIn, PächterIn, EigentümerIn) und ausschließlich online gestellt werden: www.noe.gv.at/handwerkerbonus-antrag

Rechnung(en) mit Zahlungsnachweis(en) und die vollständig ausgefüllte Beilage "NÖ Handwerkerbonus 2018“ sind dem Online-Antrag beizufügen. Ohne diese Unterlagen kann der Online-Antrag nicht angenommen werden.

Haben Sie keine Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, können Sie das auch persönlich im Regierungsviertel in St. Pölten oder in einem Kompetenzzentrum bzw. einer Beratungsstelle der Abteilung Wohnungsförderung tun.

Diese finden Sie in den folgenden Bezirkshauptmannschaften:

  • Amstetten, Bruck/Leitha, Gänserndorf (Mo, Mi, Do),
  • Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach (Di, Fr),
  • Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl.

Sie haben noch weitere Fragen?

Bei der NÖ Wohnbau-Hotline 02742 22 1 33 finden Sie kompetente und umfassende Beratung: Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr, Freitag 8 - 14 Uhr.

Links

Bildnachweis: © land nö wohnbauförderung / pisabay / #wohnblogAt
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Alois G. Auinger

Wohnen, Energie nutzen zu können und mobil zu sein und auf unsere Umwelt zu achten sind Grundvoraussetzungen für unser heutiges Leben und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Diese Themenkreise bearbeite ich in meinem wohnblogAT. Wenn Sie Ihre Kommunikation in diesen Themenfeldern optimieren wollen, kann ich Ihnen helfen. Hier finden Sie mein Impressum.


   

 

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