Modernisierung, Renovierung und Erhaltungsmaßnahmen von Privatwohnungen können auch 2017 mit dem Handwerkerbonus gefördert werden. Bis zu 600 € Förderung sind möglich.

Auch 2017 können Sie als Privatperson eine Förderung für die Modernisierung, Renovierung oder Erhaltung ihrer Wohnung oder Ihres Hauses bekommen, wenn Sie dafür Dienstleistungen von Handwerkern oder Unternehmen in Anspruch nehmen: Der Zuschuss zu den Arbeitskosten - daher "Handwerkerbonus" - beträgt bis zu 600 Euro.

Für diese Förderaktion stehen heuer 20 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sollten daher bald mit der Planung Ihrer Vorhaben beginnen, damit noch Budgetmittel vorhanden sind, wenn Sie Ihren Förderantrag stellen. Hier können Sie überprüfen, wie viele Fördergelder noch vorhanden sind.

Wozu diese Föderaktion?

Ziel der Förderaktion ist die Belebung der regionalen Wirtschaft, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Eindämmung von Schwarzarbeit. Und last but not least sollen sinnvolle Investition in privaten Haushalten erleichtert werden.

Wer und was wird gefördert?

Sowohl als MieterIn als auch als EigentümerIn können Sie den Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen durch gewerbeberechtigte Handwerker und Unternehmen (nicht für Material) beanspruchen, wenn diese für Ihren privaten Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich geleistet werden. Lassen Sie sich vom ausführenden Unternehmen oder Handwerker das Vorhandensein der erforderlichen Gewerbeberechtigung bestätigen.

Pro Jahr können Sie genau EINEN Förderantrag für EIN Wohnobjekt stellen, wenn die Arbeiten abgeschlossen und bezahlt sind. Dabei müssen die Arbeitskosten pro Endrechnung mindestens 200 Euro ohne Mehrwertsteuer betragen; mehrere solche Endrechnungen können Sie in einem Förderantrag zusammenfassen.

Letzter Stichtag für das Fertigstellen der Arbeiten ist der 31.12.2017, Anträge können bis 28.2.2018 eingereicht werden: Wird das verfügbare Budget allerdings bereits vorher ausgeschöpft, bekommen Sie keine Förderung mehr. Hier können Sie selbst nachschauen, wie viel Fördergeld noch vorhanden ist.

Handwerkerbonus: Auch die Erneuerung oder Dämmung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten sind förderungsfähig.Wärmedämmung: Auch die Erneuerung oder Dämmung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten sind mit dem Handwerkerbonus förderungsfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Handwerkerbonus beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, das sind die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten ohne Umsatzsteuer bis maximal 3.000 Euro. Die höchstmögliche Förderung beträgt daher 600 Euro (= 20 Prozent von 3.000 Euro).

Für die mit dem Handwerkerbonus geförderten Arbeiten (betrifft nicht Material) dürfen Sie keine sonstigen Förderungen wie z. B. geförderte Darlehen, steuerfreie Zuschüsse, Steuerbegünstigungen, Geltendmachung von Werbungskosten oder Sonderausgaben in Anspruch nehmen.

Beratung und Auskünfte

Auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich finden Sie genaue Informationen zu den förderbaren Arbeiten und Förderbeispiele. Auch bei den vier Einreichstellen (start:bausparkasse, Bausparkasse der österr. Sparkassen, Raiffeisen Bausparkasse, Wüstenrot Bausparkasse) können Sie sich beraten lassen.

Update 22.2.2017:

Der Finanzminister hat erklärt, er wolle den Handwerkerbonus mit Ende des Jahres 2017 auslaufen lassen. AntragstellerInnen sollten sich also beeilen, damit sie diese Förderung noch bekommen können.

Infos und Antragsformular

Einreichstellen

Links

Bildnachweis: © dispotech.info

        

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