Beherberungsbetriebe fürchten schwere wirtschaftliche Schäden durch unfaire Konkurrenz der von Online-Zimmervermittlern angebotenen mehr oder weniger privaten Ferienwohnungen.

Warum dauert der Streit zwischen der Stadt Wien und einigen Online-Zimmervermittlern um die Bezahlung der Ortstaxe weiter an? In Wien und in anderen Orten Österreichs gibt es bereits Strafen, beispielsweise in Salzburg. Auch international wehren sich Städte gegen diese Online-Portale.

Warum die Vermietung von Privatwohnungen als Ferienunterkünfte uns alle betrifft, uns allen Geld kostet und warum wir zukunftstaugliche Regelungen dafür finden müssen, lesen Sie hier.

TICKER: Stadt Wien straft erstmals Online-Zimmervermittler

derStandard, 15.11.2017

  • Die Stadt Wien hat 16 Online-Vermittler von Ferienwohnungen identifiziert.
  • Laut einer Studie der Technischen Universität Wien bietet alleine der Marktführer Airbnb mehr als 7.500 Wohnungen an.
  • Die möglicherweise von privaten Vermietern nicht bezahlte Ortstaxe summiert sich zu erheblichen Einnahmeausfällen für die Stadt.
  • Wien hat ein Gesetz erlassen, dass die Online-Vermittler alle VermieterInnen von Ferienwohnungen melden müssen. Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 2.100 Euro pro Wohnung bestraft werden.
  • Gegen mehrere Anbieter wurden bereits Verwaltungsstrafen verhängt. Mit acht Vermittlungs-Plattformen wurde eine Einigung erzielt: Sie melden entweder die vermieteten Wohnungen oder kassieren die Ortstaxe selbst und führen sie an die Gemeinde ab.

Kommentar

Bei den Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinden und Online-Anbietern von Ferienwohnungen geht es allerdings um viel mehr als nur um die Ortstaxe in Höhe von einigen Euro pro Nächtigung. Es geht auch um möglicherweise nicht bezahlte Steuern und Abgaben und sonstige nicht erfüllte Verpflichtungen, welche den angeblich privaten Vermietern erhebliche Kostenvorteile gegenüber der Hotelbranche bringen. Damit verlieren auch die Gemeinden und das Land Einnahmen, welche zur Erhaltung unseres Gemeinwesens unbedingt erforderlich sind. Zusätzlich gehen regulär entlohnte und sozialversicherte Arbeitsplätze verloren.

Manche angeblich privaten Vermieter haben in der Zwischenzeit teilweise mehr als hundert Wohnungen zusammengekauft und bieten diese als Ferienunterkünfte auf Online-Plattformen an. Diese Konkurrenz belastet dann nicht mehr nur die Hotelbranche, sondern diese Wohnungen fehlen auch auf dem Mietwohnungsmarkt, was wiederum zu steigenden Mieten führt und in zahlreichen Wohnquartieren bereits zu sozialem Unfrieden unter den BewohnerInnen geführt hat.

Das Salzburger Raumordnungsgesetz hilft gegen den Wildwuchs von Ferienwohnungen

Mit dem neuen Raumordnungsgesetz des Landes Salzburg ist der ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler ein großer Wurf gelungen: Zukünftig dürfen Häuser mit vier oder mehr Wohnungen nicht mehr touristisch genutzt werden.

Diese Festlegung hilft in mehreren Bereichen: Die Betriebskosten in Mehrfamilienwohnhäusern bezahlen alle BewohnerInnen. Werden eine oder mehrere Wohnungen regelmäßig als Ferienwohnungen vermietet, können diese Betriebskosten steigen: Durch höhere Besucherfrequenz kommt es zu erhöhter Verschmutzung, mehr Heizwärme- und Wasserverbrauch, mehr Abwasser und Abfall belasten die Betriebskostenrechnung. Parkplatzprobleme, Lärmbelästigungen und Unsicherheitsgefühl durch ständig wechselnde unbekannte BesucherInnen nehmen zu.

Wohnbauförderung: Die Errichtung von Mehrfamilienhäusern wird meistens gefördert. Die Mittel der Wohnbauförderung kommen rund zur Hälfte aus den Beiträgen der ArbeitnehmerInnen und dienen zur Schaffung von günstigem Wohnraum. Werden solche Wohnungen dann privat als Urlaubsunterkünfte vermietet, fallen sie für den kostengünstigen Mietwohnungsmarkt weg - durch diese weitere Verknappung des Wohnungsmarktes steigen die Mieten für alle Wohnungssuchenden.

DI Roman Seidl von der TU Wien kommt in der Studie zu Airbnb zu folgendem Schluss: "Durch das Wachstum und die Kommerzialisierung des Airbnb-Angebots stellt sich die Frage nach dem Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Nach unseren Berechnungen werden dem Wohnungsmarkt in Wien - nach konservativer Schätzung - ungefähr 2.000 Wohnungen durch Airbnb dauerhaft entzogen." Darin sind die anderen Online-Zimmervermittler noch gar nicht enthalten.

Ungleiche Wettbewerbsbedingungen benachteiligen Tourismusbetriebe

Für die Errichtung eines Hotels gibt es keine Wohnbauförderung, Hotels beschäftigen sozialversicherte MitarbeiterInnen, führen Ortstaxe und Steuern ab, haben hygienische und sonstige Regeln einzuhalten. Manche dieser Kostenfaktoren brauchen private Vermieter von Ferienwohnungen nicht einzukalkulieren, wodurch sie gegenüber Hotels einen unfairen Kostenvorteil haben. Diese unlauteren Vorteile führen dann dazu, dass Arbeitsplätze in der Tourismusbranche verloren gehen, die Kosten dafür fallen wiederum der Allgemeinheit zur Last.

Die Unwissenheit und das Unverständnis mancher Menschen für größere Zusammenhänge zeigt ein Kommentar zum Standard-Artikel deutlich. Wer über ein Online-Portal eine Unterkunft bucht, bekommt diese meist deutlich billiger als ein Hotelzimmer. NutzerInnen eines Online-Zimmervermittlers erzielen also einen direkten finanziellen Vorteil, allerdings bezahlt die Allgemeinheit die Kosten dafür: Von steigenden Mietpreisen angefangen bis hin zu verloren gehenden Arbeitsplätzen.

Unwissenheit und Unverständnis mancher Menschen für Zusammenhänge zeigt sich in Kommentaren zum Standard-Artikel

"UllrichS 4 15. November 2017, 19:25:37
Wie bei Uber: Überall wo die neue digitale Welt Vorteile für den Kunden, im Sinne von geringeren Kosten bringt, wird sofort dagegen gemauert.
Aber wozu braucht es bei einer einfachen Vermietung für ein paar Tage statt Hotelzimmer ein Room-Service und einen TV mit 36 Programmen? Braucht man als Kunde nicht. Man braucht auch das Hotelzimmer nur zum Schlafen. Und da ist das alles andere unnötig und daher zu teuer.
So wie bei Uber: Wenn ich ein Taxi brauch dann buche ich eben bei Uber einen Wagen. Es braucht dafür weder ein teure Taxiinnung noch irgendwelche Taxi-Regelungen im Verfassungsrang. Es braucht nichtmal eine Taxi-Funk-Vermittlung, Internet sei dank.
Das all die etablierten Anbieter wie Hotels oder Taxiinnung bei deren ineffzienten Arbeit das große Schnaufen im digitalen Zeitalter bekommen, verwundert mich nicht."

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Alois G. Auinger

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