Warum die Zahlen der WIFO-Studie über umweltschädliche Subventionen möglicherweise zu hoch geschätzt sind.

Eine vom Klima- und Energiefonds beauftragte Studie des Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung WIFO stellte fest, dass der Staat jährlich mit bis zu 4,7 Milliarden Euro umweltschädliche Förderungen vergibt. Etwa 60 Prozent kämen obendrein Unternehmen für die Energieerzeugung und -nutzung zugute.

Die Studie kritisiert auch die geltenden Wohnbauförder-Richtlinien, diese führten zu einer Zersiedelung. Damit würden mehr Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätten notwendig, welche wiederum mit der Pendlerpauschale abgegolten würden.

Warum die Wifo-Zahlen möglicherweise zu hoch geschätzt sind

Im Finanzministerium sieht man das anders, das genannte Einsparvolumen sei unrealistisch. Für die Einschätzung des Potenzials einer ökologischen Steuerreform müssten auch Folgeeffekte wie Verhaltensanpassung (Rebound) und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.

Als Beispiel wird der Tanktourismus genannt: Bei höherer Mineralölsteuer würden mehr Treibstoffe im Ausland gekauft, besonders bei LKW-Transitfahrten zwischen Deutschland und Italien, womit die vom WIFO geschätzten Einnahmen nicht erreicht würden.

Auch die Wifo-Annahmen zur Pendlerpauschale werden als kaum realisierbar gesehen. Die Abgeltung von Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird ArbeitnehmerInnen gewährt. Wollte man sie abschaffen, müsste man aus dem rechtlichen Grund der Gleichbehandlung auch die Betriebsausgaben aus diesem Titel bei Selbständigen streichen. Ein solches Vorhaben hatte 2008 das deutsche Bundesverfassungsgericht Karlsruhe als verfassungswidrig aufgehoben. Der österreichische Verfassungsgerichtshof würde höchstwahrscheinlich ähnlich entscheiden.

Trotzdem sei eine weitere Ökologisierung des Steuersystems zu begrüßen. Potenzial gäbe es bei den vom WIFO angesprochenen Bereichen sehr wohl. Von einheitlichen Energieabgaben bis hin zur Erhöhung der Elektrizitätsabgabe.

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Presseberichte anlässlich der Präsentation der Studie am 17.2.2016:

Bildnachweis: © pixabay

 

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