• 2015-12-01: Ferienwohnungen in Stadt und Land Salzburg sind unerwünscht, deshalb verpflichtete 2012 der Landtag die Gemeinden, illegal als Zweitwohnsitze oder touristisch genutzte Wohnsitze zu kontrollieren.
  • Im Land Salzburg gibt es 71.000 und in der Stadt Salzburg 24.000 Nebenwohnsitze.
  • Man könne nicht tausende Ferienwohnungen auskundschaften, sagt man in Zell am See und Saalbach. Ganz anders die Stadt Salzburg: Hier prüft man jede „verdächtige” Wohnung.
  • Das Salzburger Grundverkehrsgesetz sollte die Zweitwohnungsflut eindämmen: Seit 2012 können für nur "am Wochenende, im Urlaub oder in der Freizeit" genutzte Wohnungen Geldbußen bis zu 25.000 Euro verhängt oder bei Wiederholung sogar die Wohnung zwangsversteigert werden.
  • Die Stadt Salzburg kontrolliert besonders die in Internetportalen angebotenen Wohnungen sehr genau und hat bisher 135 Wohnungsbesitzer angezeigt.

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/zweitwohnsitze_in_der_stadt_amt_schnueffelt_bis_ins_schlafzimmer_art10293/

Links

ticker #wohnblogAt www.wohnblog.at/ticker/528-zweitwohnsitze-in-der-stadt-amt-schnueffelt-bis-ins-schlafzimmer-salzburger-fenster.html

Grundverkehrsgesetz 2001 - GVG 2001, RIS Landesrecht Salzburg
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000152

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