• 2015-07-01: Beim Verkauf einer zur Weitervermietung angeschafften Immobilie wie Anlagewohnungen oder Vorsorgewohnungen wird für den Wertzuwachs eine Steuer von 30 Prozent fällig.
  • Bis 2012 wurde dieser Wertzuwachs nicht besteuert, wenn man die Immobilie mindestens zehn Jahre besessen hatte.
  • Ab 2012 wurden 25 Prozent Steuer auf den Wertzuwachs eingeführt, man konnte aber ab dem elften Jahr jährlich zwei Prozent abziehen, womit nach 35 Jahren der Mindestsatz von 12,5 Prozent erreicht wurde.
  • Der Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes bleibt auch mit der aktuellen Steuerreform weiterhin steuerfrei.
  • http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/4766956/Teures-SteuerreformDetail_Kein-Inflationsausgleich-bei

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