• 2015-04-27: Klagende Wohnungseigentümer bekommen beim OGH recht: Sie müssen nicht in Contracting-Verträge des Bauträgers einsteigen.
  • Eine "schlüsselfertige" Wohnung versteht sich inklusive einer Heizung, muss also nicht nachträglich über Aufschläge auf den Energiepreis nochmals eine Heizung kaufen.
  • Generell dürften Contracting-Vereinbarungen bei Bauträgerverträgen nicht unzulässig sein, wenn die Kostenersparnis bei der Errichtung der Wohnung weitergegeben und transparent kommuniziert wird.
  • http://derstandard.at/2000014884574-1293370495567/Heizanlagen-Contracting-ist-nicht-immer-zulaessig

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