Energieförderungsrichtlinie 2015 - Förderung von Solaranlagen, Holzheizungen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen

  • Fördergeber ist gemäß Energie-Effizienzgesetz die Vorarlberger Kraftwerke AG.
  • Abwicklung der Förderung weiterhin durch die Landesverwaltung.
  • Die neue Richtlinie gilt ab 1. Jänner 2015

Wesentliche Änderungen ab 2015

Mit der Energieförderungsrichtlinie 2015 wird die Förderung von Heizsystemen für ganzjährig bewohnte Hauptwohnsitze in Vorarlberg festgelegt. Sie ist vom Einkommen und von der Größe des Gebäudes unabhängig.

Solaranlagen zu Öl- und Gasheizungen werde nur noch bei Heizungseinbindung gefördert. Holzheizungen in Mehrwohnungshäusern müssen einen Wärmemengenzähler haben. Die Förderung erhöht sich um 30%, wenn Öl- oder Strom-Direktheizungen ersetzt werden.

Grundsätzlich förderbar sind folgende Systeme:

Energieförderungsrichtlinie 2015, Download pdf
http://www.vorarlberg.at/pdf/energiefoerderungsrichtli.pdf oder http://www.baubook.at/m/Daten/Bilder/Infos/E_Foerderung_2015.pdf

Links

Bildnachweis: © energieinstitut vorarlberg


Ähnliche Artikel

Vorarlberger Wohnbauförderung Richtlinien 2015

  

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.