Regierungspartner in Oö. haben ein Arbeitsübereinkommen auch zum Bereich Wohnen geschlossen.

  • Die Regierungspartner ÖVP und FPÖ haben für die Funktionsperiode 2015 bis 2021 ein Arbeitsübereinkommen auch zum Bereich Wohnen geschlossen.

  • Aushaftende Wohnbauförderungsdarlehen sollen nicht verkauft werden, außer die Partner werden sich einig, sie doch zu verkaufen.

  • Schwerpunkte sollen sozial verträgliche Mieten und die Unterstützung der Schaffung von Eigentum sein.

Wer ist in der neuen Landesregierung für Bauen und Wohnen verantwortlich?

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner wird in der neuen Landesregierung für Wohnbauförderung, Baurecht, Raumordnung, Umwelt- Bau- und Anlagentechnik, Sozialhilfeträger-Land, Bildung und Gesellschaft zuständig sein.

Das Arbeitsübereinkommen, das laut Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer keine Koalitionsvereinbarung ist, beschreibt die Pläne und Ziele zum Wohnbau in Oberösterreich folgendermaßen:

Mit Mut und Entschlossenheit - Oberösterreich weiter entwickeln
Arbeitsübereinkommen 2015 bis 2021

Wohnbaudarlehen

Es wird vereinbart, dass in der Legislaturperiode 2015 bis 2021 noch aushaftende Landesdarlehen im Bereich der Wohnbauförderung nicht verkauft werden. Sollte man von diesem Grundsatz abgehen, sind die Rückflüsse zweckgebunden zusätzlich dem Wohnbau zuführen, außer zwischen dem Wohnbaureferenten und dem Finanzreferenten wird eine andere Verwendung vereinbart.

Wohnbau

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Das Land Oberösterreich bekennt sich zu den zwei wesentlichen Kernaspekten und Zielsetzungen der Wohnbauförderung – sozial verträgliche Mieten in bedarfsangepassten Wohnungen und die Unterstützung der Schaffung von Eigentum.

Leistbareres Wohnen wird für die Zukunft der Menschen wichtiger denn je. Auf junge, ältere oder Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch auf Großfamilien ist durch geeignete Wohnmodelle im sozialen Wohnbau Bedacht zu nehmen, damit das Wohnen auch für sozial Schwache leistbar bleibt.

Die Wohnbauförderung soll helfen, dieses Grundbedürfnis zu befriedigen. Neben existierenden Förderschienen soll dazu als Ergänzung eine Förderung für zeitgemäße, anforderungs- und bedarfsgerechte sowie besonders preisgünstige Modelle geschaffen werden.

Die für den Wohnbau relevanten Normen werden auf Kostenfolgen überprüft und Vorschriften auf allen Ebenen entrümpelt. Hier sind auch eine tatsächliche Kostenoptimalität und eine Kosten-Nutzen-Relation für den Bewohner im Auge zu behalten. Vernünftigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sind in diesem Sinne besonders im geförderten Wohnbau hohe Priorität einzuräumen („Wege zur Wirtschaftlichkeit“). Insbesondere werden energetische Auflagen zur Erlangung einer Förderung nicht weiter verschärft. Die im Wohnbau vorgesehene Förderung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird auslaufen, die Mittel werden der Verbesserung der Kernleistungen der Wohnbauförderung zugeführt.

Grundstückskosten tragen ebenfalls wesentlich zur Wohnkostenbelastung bei. Es wird daher eine Regelung erarbeitet, mit der die Grundkosten für geförderten Wohnbau gemäß Neubauförderungsverordnung begrenzt werden. Allenfalls kann damit auch ein über dieses Segment hinausreichender positiver Effekt auf die allgemeine Grundstückskostenentwicklung gegeben werden.

Eine Gebührenbremse für Oberösterreich soll schließlich dazu beitragen, dass Wohnkosten entlastet werden.

Eigentum, ob Wohnung oder Eigenheim, ist Wunsch und Ziel vieler Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, auch im Sinne der Altersvorsorge, und soll attraktiviert werden. In diesem Sinne sollen Mietkaufmodelle weiterhin angeboten bzw. wieder attraktiviert werden. Diesbezüglich ist insbesondere die Regelung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von großer Relevanz, da sich das Mietkaufmodell diesen Steuervorteil zunutze macht. Es sollte also die Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von zehn auf 20 Jahre wieder rückgängig gemacht werden, jedenfalls für (geförderte) Hauptwohnsitze. Das Land Oberösterreich wird sich auf Bundesebene entsprechend nachdrücklich dafür einsetzen.

Bedarfsorientierung wie auch Wahlfreiheit sind wichtige Grundsätze. Dies garantiert Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für unsere Unternehmen und die Wirtschaft.

Das österreichische System der Wohnbauförderung führt – im europäischen Vergleich - zu relativ niedrigen Wohnkostenbelastungen und damit einhergehend zu einer hohen Nutzenstiftung für die Mieter und Eigentümer.

Das Land Oberösterreich bekennt sich dazu, dass die dem Land Oberösterreich zustehenden Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben (früher Bundes-Wohnbauförderungszweckzuschüsse) wie in der vergangenen Legislaturperiode ungekürzt in das jährliche Wohnbaubudget wandern.

Von Seiten des Landes Oberösterreich werden weiter Verhandlungen mit anderen Bundesländern bzw. dem Bund zur praktikablen Anwendung des vom Bund geplanten Konjunkturpakets und zur generellen Möglichkeit der Inanspruchnahme durch die Länder geführt.

Der Begriff „förderbare Personen“ aus Paragraph 2 Z 13 Oö. WFG und die Definition jenes Personenkreises im Paragraph 6 Abs. 9 Oö. WFG, der Förderungen nach dem WFG erhalten kann, werden in eine Bestimmung zusammen geführt.

Die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus dem WFG im Sinne von Förderungen (Errichtungsförderung, Sanierungsförderung, Wohnbeihilfe) und Sozialwohnungen wird für Drittstaatsangehörige neben dem Erfordernis eines mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitzes in Österreich folgender Voraussetzung bedürfen: Sie müssen Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben.

Die gemeinsame Sprache ist unbestritten ein Schlüssel für gutes Zusammenleben und für eine gelingende Integration unabdingbar. Deutschkenntnisse sind unerlässlich. Hier gilt es zu fördern und zu fordern. In Anerkennung dessen wird die Voraussetzung von Deutschkenntnissen für die Zuweisung von geförderten Wohnungen in Oberösterreich gesetzlich verankert werden.

Eine redaktionelle Neufassung des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes soll erfolgen, um eine bessere Erfassbarkeit und Lesbarkeit zu gewährleisten.

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Bildnachweis: © land oberösterreich

 

 

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