Neidvoll schauen MieterInnen manchmal auf die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Eigenheimen, die günstigen Strom für die BewohnerInnen liefern.
Vor allem rechtliche Hürden verhindern bisher meist, dass Wohnungsgesellschaften auf den oft großzügig vorhandenen Dachflächen Strom für ihre MieterInnen erzeugen.
Die Novellierung der Ökostromförderung und der gesetzlichen Grundlagen sollen ab 2017 die Nutzung von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern erleichtern.
Ab Herbst 2016 größere Reform des Ökostromregimes, Inkrafttreten ca. 2017
Mit den bis zum Sommer geplanten Novellen von Ökostromgesetz (ÖSG 2012) und Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG 2010) soll die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungsanlagen, vor allem Photovoltaik, beim Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.
Dabei soll die Anlage über eigene Zählpunkte an die Hauptleitung angeschlossen werden und die Netzbetreiber können dann die Erzeugung gemäß den vereinbarten Anteilen den teilnehmenden VerbraucherInnen zuordnen.
Auch Nachbarländer beschäftigen sich mit Mieterstrom
In Deutschland hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dazu eine Studie beauftragt. Anfang 2016 wurde der Endbericht Mieterstrom veröffentlicht. Eine Kurzversion Mieterstrom finden Sie hier.
Links
- OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Website
- Investitionszuschüsse statt Einspeisetarife bei Ökostrom. EnergieAllianz Austria, 25.3.2016
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Website
- Mieterstrom: Möglichkeiten der Wohnungswirtschaft zum Einstieg in die Erzeugung und Vermarktung elektrischer Energie. DE, Institut Wohnen und Umwelt, 11.12.2015
- Endbericht Mieterstrom. 11.12.2015, pdf Download
- Kurzbericht Mieterstrom. 11.12.2015, pdf Download
- Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), RIS
- Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), RIS
Bildnachweis: © dispotech.info