Photovoltaikanlagen Förderung 2015: Planen Sie jetzt Ihre Fotovoltaik-Anlage, es gibt noch Fördergeld.

  • Gefördert werden heuer sowohl Einzelanlagen als auch Gemeinschafts-Photovoltaik-Anlagen.

  • Derzeit gibt es noch Fördergeld, letzte Einreichmöglichkeit ist der 14. Dezember 2015.

  • Der einmalige Investitionskostenzuschuss beträgt 275 bzw. 375 Euro pro kWp. Es sind auch mehrere Anträge für mehrere Standorte möglich.

Welche Photovoltaik-Anlagen können gefördert werden, wie hoch ist die Förderung?

Mit der Photovoltaik & GIPV-Förderung gibt es sowohl für freistehende bzw. Aufdach-Anlagen (285 Euro/kW) als auch für gebäudeintegrierte Anlagen (375 Euro/kW) Zuschüsse.

Den einmaligen Investitionskostenzuschuss gibt es für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Anlagen. Zum ersten Mal sind heuer neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig. Für Gemeinschaftsanlagen gibt es besondere Bedingungen, die im Leitfaden Photovoltaik-Anlagen 2015 beschrieben werden.

Je Standort kann um Förderung für eine Photovoltaik-Anlage angesucht werden, für unterschiedliche Standorte können aber mehrere Förderanträge gestellt werden. Pro Antrag werden maximal 5 kWp gefördert.

Wer kann eine Förderung bekommen, welche Fristen sind zu beachten?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Förderanträge stellen. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren: Registrierung und Antragstellung. Registrierung und Antragstellung sind laufend bis 14.12.2015 möglich.

Registrierung

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann bis spätestens 14.12.2015 durchgeführt werden. Hier können Sie die Registrierung vornehmen: https://www.meinefoerderung.at/pv2015

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich.

Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss daher sichergestellt sein, dass Ihre Photovoltaik-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann. Klären Sie das unbedingt mit Ihrem Lieferanten ab.

Antragstellung

Nach Errichtung der PV-Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Förderantrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Den Zugangslink zur Online-Plattform finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail Ihrer Registrierung.

Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung und Genehmigung Ihres Projektes durch KPC werden die Fördermittel beim Klima- und Energiefonds angefordert und auf Ihr Konto überwiesen.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich des Klima- und Energiefonds sowie im Leitfaden Photovoltaik-Anlagen 2015.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderaktion Photovoltaik-Anlagen finden sie in der FAQ-Broschüre.

Das Serviceteam Photovoltaik der Förderberatung Kommunalkredit Public Consulting GmbH erreichen erreichen Sie so: Telefon +43 (1) 31631-730, Fax +43 (1) 31631-99730, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für strategische Fragestellungen erreichen Sie beim Klima- und Energiefonds Herrn Stefan Reininger telefonisch +43 (1) 5850390-30 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Links

Bildnachweis: © klimafonds/ringhofer

 

 

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