Bis Ende 2016 gibt es für die thermische Sanierung von Wohngebäuden bis zu 8.000 Euro Förderung.

Bis Ende 2016 gibt es für die thermische Sanierung von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind, bis zu 8.000 Euro Förderung.

Für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es zusätzlich 1.000 Euro.

Eine baldige Antragstellung ist zweckmäßig, denn bei vorzeitiger Ausschöpfung des Förderbudgets könnte die Aktion früher beendet werden.

Sanierungsscheck 2016 – bis Jahresende bis zu 8.000 Euro Förderung

Um die Heizkosten von VerbraucherInnen zu senken, die Umweltbelastung, den Import von Energieträgern zu reduzieren und gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln, gibt es mit dem Sanierungsscheck 2016 eine Förderaktion zur thermischen Sanierung von Wohngebäuden.

Neu im Sanierungsscheck 2016 ist die Förderung einer Mustersanierung für besondere Nachhaltigkeit beim Gebäude und einer Beheizung des Gebäudes mit mindestens 80 % erneuerbaren Energieträgern.

Alle Informationen zur Förderung erhalten Sie auf: www.sanierung16.at.

Was wird gefördert?

Für die thermische Sanierung mindestens 20 Jahre alter privater Wohngebäude gibt es je nach Sanierungsart zwischen 3.000 und 8.000 Euro Förderung. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.000 Euro Fördergeld.

Die Gesamthöhe der Förderung ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Voraussetzung ist, dass die Sanierung nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard den Heizwärmebedarf des Gebäudes um mindestens 50 Prozent senkt.

Förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah- bzw. Fernwärme, thermische Solaranlage. Infos zu Mustersanierungen finden Sie im Infoblatt.

Wer kann eine Förderung bekommen?

Den Sanierungsscheck 2016 für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser gibt es für (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses. Nähere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus.

Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Sanierungsscheck für Private 2016 – Mehrgeschoßiger Wohnbau“.

Wie können Sie an der Förderaktion teilnehmen?

Antragsformulare bekommen Sie bei allen Banken, Bausparkassen und können Sie von der der Website der Kommunalkredit Public Consulting GmbH KPC unter www.sanierungsscheck16.at downloaden. Den Förderantrag können Sie bis 31.12.2016 bei einer der Bausparkassenzentralen stellen. Wichtig: Beantragen Sie Ihre Förderung möglichst bald, denn wenn das Förderbudget frühzeitig ausgeschöpft ist, können BMWFW und BMLFUW die Förderaktion vorzeitig beenden.

Teilnehmende Bausparkassen:

start:bausparkasse e. Gen.
1091 Wien, Liechtensteinstraße 111 - 115
Telefon: 01 31 380 – 451 I Fax: 388
Web: www.start-bausparkasse.at, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!    

Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG
Kennwort „Sanierungsscheck“
1100 Wien Am Belvedere 1
Tel: 050 100 – 29 800 I Fax: 9 29 800
Web: www.sbausparkasse.at, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.
1190 Wien, Mooslackengasse 12
Tel: 01 546 46 – 53 I Fax: 2355
Web: www.bausparen.at, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bausparkasse Wüstenrot AG
5033 Salzburg, Alpenstraße 70
Tel: 05 70 70 – 126
Web: www.wuestenrot.at, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Bildnachweis: © pixabay

 

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