Grundstücke erben oder schenken wird teurer. DiePresse
- 2015-11-18: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ÖRAK hält die neue Berechnung der Grunderwerbsteuer für höchst kompliziert und für die meisten Objekte werde es teurer.
- Bisher war der der dreifache Einheitswert Bemessungsgrundlage für die Steuer, in Zukunft ist das der über drei mögliche Berechnungsarten ermittelbare Grundstückswert .
- Vorgesehen sind drei mögliche Berechnungsmodelle: Ein Pauschalwertmodell, mit Hilfe eines Immopreisspiegels oder mit einem individuellen Gutachten, das aus Kostengründen vermutlich selten genutzt werden dürfte.
- Für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert wird zukünftig 0,5 Prozent Steuer fällig, für die nächsten 150.000 Euro 2,0 Prozent und für den Wert über 400.000 Euro 3,5 Prozent.
Links
ticker #wohnblogAt www.wohnblog.at/ticker/523-grundstueckswertverordnung-2016-klaert-aenderungen-zum-grunderwerbsteuergesetz.html
Grunderwerbsteuergesetz 1987 - GrEStG 1987, RIS
Grundstückswertverordnung 2016- GrWV 2016, Bundesministerium für Finanzen