• 2015-05-08: Mit der Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes WGG soll eine Spekulationsfrist beim Verkauf geförderter Wohnungen kommen.
  • Mieter sollen ihre mit Kaufoption günstig erworbene Wohnung nicht sofort gewinnbringend weiterverkaufen dürfen.
  • Eine siebenjährige Spekulationsfrist mit Nachbesserungsklausel gab es bereits in den 1990er-Jahren.
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen sollen bei Sanierungen zur Nachverdichtung verpflichtet werden.
  • Widerstand der Bundesländer gibt es gegen die geplante Wohnbaubank des Bundes, die mit EIB-Darlehen zusätzliche Wohnbaumittel bereitstellen soll.
  • http://derstandard.at/2000015511758/Gefoerderte-Wohnungen-Spekulationsfrist-kommt

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