• 2015-02-10: Ein Eigenheimbesitzer hat für die Zufahrt zu seiner Garage auf einer Privatstraße ein Servitutsrecht erworben.
  • Diese Straße verschmutzt der nunmehrige Eigentümer der Privatstraße, ein Landwirt.
  • Der Servitutsberechtigte leidet unter großen Erdbrocken und Sickerwässern auf der Zufahrt. Der Rechtsanwalt sieht einen Unterlassungsanspruch.
  • http://www.kleinezeitung.at/s/zuhause/4659335/OMBUDSMANN_Streit-ums-Servitut

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