- 2015-02-10: Ein Eigenheimbesitzer hat für die Zufahrt zu seiner Garage auf einer Privatstraße ein Servitutsrecht erworben.
- Diese Straße verschmutzt der nunmehrige Eigentümer der Privatstraße, ein Landwirt.
- Der Servitutsberechtigte leidet unter großen Erdbrocken und Sickerwässern auf der Zufahrt. Der Rechtsanwalt sieht einen Unterlassungsanspruch.
- http://www.kleinezeitung.at/s/zuhause/4659335/OMBUDSMANN_Streit-ums-Servitut