Linz setzt Zeichen in Richtung einer umweltfreundlicheren, nachhaltigeren Mobilität und erneuerbarer Energien.

Die Stadt Linz setzt Zeichen in Richtung einer umweltfreundlicheren, nachhaltigeren Mobilität. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Forcierung des Radverkehrs gelegt.

Aber auch für den Autoverkehr wird aus Umweltschutz- und Lärmschutzgründen ein Signal in Richtung E-Mobilität gesetzt, wo ein allgemeines Interesse vorliegt und die Benützung von PKWs oder leichten LKWs nicht zu vermeiden ist. Zum Beispiel bei Organisationen wie Essen auf Rädern oder dem Taxigewerbe.

Auch für erneuerbare Energien und Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gibt es Umweltförderungen.

Förderungen aus dem Linzer Umweltressort im Überblick

  • Umweltticket
  • Thermografiemessungen
  • Fotovoltaikanlagen
  • Thermische Solaranlagen
  • Pellets- oder Hackschnitzelanlagen in privaten Haushalten
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Wärmepumpen
  • Heizungsumstellungen für Anlagen ab 100 kW Nennwärmebedarf
  • Regenwassernutzungsanlagen
  • Elektroautos
  • Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Umweltticket

Die Jahresnetzkarte der LINZ AG LINIEN kostet für Hauptwohnsitz-Linzerlnnen anstelle von 417 Euro nur 285 Euro. Die Förderung der Stadt Linz zugunsten der Umwelt gilt sowohl für Neukundlnnen beim Kauf einer Jahresnetzkarte als auch für alle Kundlnnen, die bereits eine Jahresnetzkarte besitzen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Linz.

Neue Förderung: Lastenfahrräder und Fahrradanhänger

Gefördert werden Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe/Organisationen beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrräder und Fahrradanhängern.

Förderungsvoraussetzungen Firmen/Vereinen

  • Firmen bzw. Vereinssitz in Linz.
  • Die Fahrzeuge müssen neu angekauft werden.
  • Die Fahrzeuge müssen widmungsgemäß als Firmenfahrzeuge verwendet und dürfen 3 Jahre lang ab Kaufdatum nicht weiterverkauft werden.

Förderungsvoraussetzungen Privatpersonen

  • Hauptwohnsitz in Linz.
  • Die Fahrzeuge müssen neu angekauft werden.
  • Die Fahrzeuge dürfen 3 Jahre lang ab Kaufdatum nicht weiterverkauft werden.

Förderhöhe

  • Lastenfahrrad: 250 Euro
  • E-Lastenfahrrad: 400 Euro
  • Fahrradanhänger: 150 Euro

Neue Förderung: Elektroautos

Elektroautoförderung für Betriebe oder Organisationen mit öffentlichem Interesse wie beispielsweise Taxis, Hauskrankenpflege, etc. beim Kauf von Elektroautos. Nähere Informationen finden Sie hier:

Förderung von thermischen Solaranlagen

Häuser mit bis zu drei Wohnungen

  • 360 Euro für die Installation der Anlage
  • 110 Euro pro m² Lichteintrittsfläche (Aperturfläche)
  • max. Förderhöhe: 1.900 Euro

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121906

Häuser mit mehr als drei Wohnungen

  • 720 Euro für die Installation der Anlage
  • 150 Euro pro m² Lichteintrittsfläche (Aperturfläche)
  • max. Förderhöhe: 25 Prozent der Investitionskosten

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121905

Förderung von Fotovoltaikanlagen

Gefördert wird mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Fördermodell:

  • 250 Euro für pro installiertem Kilowatt Maximalleistung der Anlage (kW Peak)
  • Weicht die Ausrichtung einer Anlage wesentlich von der Südrichtung ab, reduziert sich der Förderbetrag. Dasselbe gilt bei starker Verschattung durch Nachbarobjekte, Bäume, usw.
  • Maximale Förderhöhe: 1.250 Euro
  • Förderhöhe ist mit 30 % des Rechnungsbetrages begrenzt
  • Wird die Anlage bereits von anderen Fördergebern gefördert, kann sie von der Stadt Linz zusätzlich nur gefördert werden, wenn sie größer als die von anderen Fördergebern geförderte Leistung ist.

Im Solardachkataster der Stadt Linz können Sie sich mit wenigen Mausklicks informieren, ob Ihr Dach für eine Solaranlage/Photovoltaikanlage geeignet ist.

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122821

Förderung von Wärmepumpen für Heizung und Warmwasseraufbereıtung

a) Wärmepumpenanlagen für Heizzwecke (auch in Kombination mit Warmwasserbereitung):

Die rechnerisch nachvollziehbare Jahresarbeitszahl (Jahres-COP-Wert) muss mindestens 3,8 betragen. Maßgeblich ist die tatsächlich im Betrieb gemessene Jahresarbeitszahl, daher muss ein Wärmemengenzähler eingebaut sein. Auch die Hilfsenergie von z.B. Förderpumpen, Sole-Umwälzpumpen) muss gemessen werden und fließt in die Berechnung der Jahresarbeitszahl ein. Daher ist auch dafür ein Zähler zu installieren. Für höhere Jahresarbeitszahlen als 3,8 gibt es Förderzuschläge, für niedrigere Werte Abschläge.

Maßgeblich für die Förderung ist eine gemessene Jahresarbeitszahl (Jahres-COP-Wert) von 3,8. Wird dieser Wert erreicht, erhalten Sie für die Errichtung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.300 Euro (=Grundbetrag).

Der Jahres-COP-Wert wird vereinfacht durch das Verhältnis der gewonnenen Wärmemenge zu der für die Wärmepumpe eingesetzten Strommenge ermittelt:

COP = [ kWh Wärme (aus Wärmemengenzähler) ] dividiert durch [ kWh Strom (aus Wärmepumpenstromzähler) + kWh Strom (für Hilfsenergie) ]

Für jedes Zehntel der Jahresarbeitszahl über 3,8 erhöht sich die Förderung um 75 Euro. Beispiel: Für einen nachgewiesenen Jahres-COP-Wert von 4,1 erhalten Sie 1.525 Euro an Förderung. Für jedes Zehntel der Jahresarbeitszahl unter 3,8 wird der Grundbetrag der Förderung um 150 Euro reduziert. Wärmepumpen, die eine Jahres-arbeitszahl unter 3,0 aufweisen, erhalten demnach keine Förderung mehr.

Beispiel: Für einen nachgewiesenen Jahres-COP-Wert von 3,2 erhalten Sie 400 Euro an Förderung.

b) Wärmepumpen für Warmwasserbereitung

Für diese Wärmepumpen, gibt es keine Anforderung an die Jahresarbeitszahl. Hinweise für wasserrechtliche Bewilligungen unterschiedlicher Wärmepumpentypen:

Erdwärmepumpe mit Flachkollektor
In wasserrechtlich geschützten Gebieten (Schon- und Schutzgebieten) muss eine wasserrechtliche Bewilligung eingeholt werden.

Grundwasser-Wärmepumpe bis 5 Liter pro Sekunde
Eine wasserrechtliche Bewilligung muss eingeholt werden. In Schutzgebieten sind Grundwasser-Wärmepumpen nicht zulässig! lm Grundwasserschongebiet Urfahr Schongebietsverordnung beachten!

Erdwärmepumpe mit Tiefsonde(n)
Diese sind anzeigepflichtig! In wasserrechtlich geschützten Gebieten (Schon- und Schutzgebieten) muss, sofern überhaupt zulässig, eine wasserrechtliche Bewilligung eingeholt werden.

Fördermodell:

  • Für Wärmepumpen ausschließlich für Heizzwecke: Maximal 2.050 Euro
  • Für Wärmepumpen für Heizung und Warmwasserbereitung: Maximal 1.675 Euro

Für Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung: Pauschalzuschuss 360 Euro

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122019

Pellets- oder Hackschnitzelanlagen in privaten Haushalten

Die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung wird in Stadtteilen gefördert, die nicht mit Fernwärme oder Erdgas versorgt sind. Die Anlage muss weiter als 50 m von der nächstgelegenen Fernwärme- oder Gasleitung entfernt sein.

Fördermodell:

  • Förderung von Anlagen bis zu 50 kW Nennwärmeleistung mit 10 % der Anlagekosten, maximale Förderhöhe ist 1.500 Euro.
  • Für Anlagen mit mehr als 50 kW Nennwärmeleistung wird pro darüber liegendem kW ein zusätzlicher Förderbetrag von 30 Euro gewährt.

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122802

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Fördervoraussetzungen:

  • Luftdichte Gebäudehülle: Die unter Prüfbedingungen gemessene Luftmenge bezogen auf das Raumvolumen (nL50-Wert) überschreitet den genormten Luftwechsel von 1,5 pro Stunde nicht.
  • Gute Wärmedämmung: Die mit einem Energieausweis nachgewiesene Energiekennzahl ist kleiner als 58,5 kWh/m² Jahr.
  • Bestimmte Gebäudedichtigkeit muss gegeben sein!

Gefördert werden 18 % der Investitionskosten, der höchste Förderbetrag beträgt maximal 925 Euro.

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122922

Förderung von Thermografiemessungen

Die Untersuchung der Außenhülle von Gebäuden (Thermografie) mit einer Wärmebildkamera durch eine dazu befugte Stelle wird mit bis zu 150 Euro gefördert, wenn diese Messung zu einer wärmetechnischen Sanierungsmaßnahme führt.

Website: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122804

Förderung der Heizungsumstellung von größeren Objekten

Anschlussleistung: mindestens 100 kW. Die maximale Höhe der Förderung ist bei der Umstellung auf Fernwärme mit 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten begrenzt!

Weitere Förderungen:

Details finden Sie hier: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=121660

Regenwassernutzungsanlagen zur Brauchwassernutzung

Regenwassernutzungsanlagen zur Brauchwassernutzung (z.B. Gartenbewässerung, Autowaschen, WC-Spülung).

Fördermodell:

Anlagen bis 30 m3 Auffangvolumen: 75 Euro pro m³, maximale Förderhöhe 1.500 Euro.
Anlagen über 30 m3 Auffangvolumen: 12 % der Errichtungskosten, maximale Förderhöhe 5.000 Euro.

Fördervoraussetzung ist, dass keine direkte Verbindung mit der Frischwasserversorgung des Hauses vorhanden ist!

Links

Weitere Förderungen von anderen Fördergebern

Solardachkataster der Stadt Linz

Bildnachweis: © pixabay

 

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